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Einleitung

MUTABOR – Mensch & Entwicklung engagiert sich seit mehr als einem Jahrzehnt im Bereich der Jugendhilfe. Wir beschäftigen uns mit Kindern, Jugendlichen und Familien, die alle mit starken Veränderungen in ihrem Leben zu tun haben oder hatten.

Mit Engagement, Empathie und großer Fachlichkeit aller Kolleg:innen sind wir mittlerweile zu einem mittelständischen Unternehmen gewachsen. Neue Fachbereiche sind entstanden. Leitungspositionen wurden aufgeteilt. Bei uns findest du Stellenangebote für pädagogische Fachkräfte und auch für Quereinsteiger mit unterschiedlichen Stundenumfängen und an verschiedenen Einsatzorten. Darunter sind beispielsweise der Rhein-Sieg-Kreis mit Hennef, Eitorf und Siegburg bis hin zu Bonn, Wachtberg, Rösrath, Bergisch Gladbach und auch Altenkirchen und Nister bei Hachenburg. Auch in Overath und in der Eifel sind wir vertreten. Und wir wachsen weiter.

Deshalb brauchen wir DICH!

Wir bieten als familienfreundliches Unternehmen die größtmögliche Flexibilität für alle Beschäftigten – in jeder Position! Werde Teil eines Unternehmens, in welchem du mit uns gemeinsam die Zukunft unserer Kinder gestalten kannst. Und auch deine Eigene!

Sollte aktuell keine Stelle ausgeschrieben sein oder du findest nicht die von dir gewünschte Position, schick uns gerne Deine Initiativbewerbung und erzähle uns von dir und deinen Vorstellungen. Dazu schickst Du Deine Unterlagen einfach an job@mutabor-mensch.de oder benutzt das Kontaktformular auf unserer Webseite.

Und während du auf unsere Rückmeldung wartest, schau dir doch einmal auf unserer Webseite an, was Arbeiten bei MUTABOR bedeutet.

Erzähle uns von dir und deinen Plänen

Wichtig für uns zu wissen:



  • Deine Berufliche Qualifikation
  • oder deine Intention quer einzusteigen.
  • Interessiert dich ein Fachbereich besonders?
  • Mit welchem Stundenumfang möchtest du arbeiten?
  • Bist du auf einen Ortsbereich festgelegt?
  • Verfügst du über einen Führerschein?
  • Wie und wann erreichen wir dich am Besten?


Arbeiten bei MUTABOR, das heißt aktuell Folgendes:

Wo immer möglich, vergeben wir unbefristete Arbeitsverträge, denn wir wissen: soziale Arbeit ist Beziehungsarbeit und ihre Wirksamkeit ist höher, wenn die Zahl an Beziehungsabbrüchen – zum Beispiel durch Mitarbeitendenfluktuation – möglichst niedrig ist.


Seit 2021 setzen wir den neu ausgehandelten Tarifvertrag um, den die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AG-VPK) für Rheinland-Pfalz und das Saarland verhandelt haben.


Da dieser Inklusionskräfte  nicht erfasst, zahlen wir in diesem Bereich nach TvöD-SuE.

Einige Regelungen für Inklusionskräfte haben wir dem Tarifvertrag des AG-VPK entnommen. Dies gilt beispielsweise für die Arbeitsbefreiung („Sonderurlaub“).

Inklusionskräfte in Kindertagesstätten sind in der Wahl ihres Urlaubszeitraums frei, müssen jedoch die Schließzeiten der Kita berücksichtigen. Inklusionskräfte in Schulen haben während der gesamten Ferien frei. Die erste Hälfte der jeweiligen Ferien ist Urlaub, die zweite Ferienhälfte ist „bezahlte Freistellung“ (ohne Vertretungsverpflichtung).

Im Einzelnen bedeutet das für unsere Mitarbeitenden in den Fachbereichen Verwaltung, Flexible Hilfen, Erziehungsstellen und Wohngruppen:
  • Ein tarifliches Gehalt, das regelmäßig weiterentwickelt wird in allen Fachbereichen (außer Inklusion)
  • Eine Jahressonderzahlung (im VPK-Tarifvertrag in Höhe von 100% des Monatsgehaltes)
  • Automatische Stufenaufstiege
  • 30 Tage Urlaub / Jahr
  • Fünf Fort- oder Weiterbildungstage / Jahr
  • Deutschlandticket als Jobticket mit 25% Zuschuss des Arbeitgebers (ab 09/2024)
Für die Mitarbeitenden in der Wohngruppe kommen ergänzend hinzu:
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Zeitzuschläge (für Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeit)
  • 2 Regenerationstage im Jahr
Für unsere Inklusionskräfte bedeutet das:
  • Eine Vergütung analog zu den Tariftabellen des TVöD-SuE
  • Eine Jahressonderzahlung in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis
  • Automatische Stufenaufstiege
  • 30 Tage Urlaub / Jahr und 2 Regenerationstage im Jahr
  • Entgeltfortzahlung bei Ausfall des begleiteten jungen Menschen
  • Urlaub und bezahlte Freistellung für Inklusionskräfte in der Schule (=> Ferien komplett frei)
  • Zwei Fort- oder Weiterbildungstage / Jahr (i. d. R. während der bezahlten Freistellung in den Ferien)
Deine Kontaktperson:

Matthias Holland

Geschäftsführung


MUTABOR - Mensch & Entwicklung gGmbH

Asbacher Straße 33

53783 Eitorf

www.mutabor-mensch.de


Wir sind gespannt auf dich!